Externistenprüfungen

Externistenprüfungen

      • Externistenprüfungen über einzelne Fächer und Schulstufen

      • Der Sinn der Externistenprüfungen liegt in der Möglichkeit, den Bildungsstand und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, indem man einen höherwertigen Abschluss anstrebt, als man im Regelschulwesen erreichen konnte.

        Externistenprüfung über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände

        Diese Form der Externistenprüfung dient dazu, einen Gegenstand oder mehrere Gegenstände, den oder die man in der Schule nicht absolviert hat, auf dem Externistenweg nachzuholen. Ebenso kann man einen Gegenstand oder mehrere Gegenstände, die man negativ abgeschlossen hat, nachträglich positiv abschließen. Dies ist für Gegenstände einer oder mehrerer Schulstufen einer Schulart möglich. Dadurch ist ein nachträglicher positiver Abschluss von Schulstufen möglich.

        Zum nachträglichen positiven Abschluss

        Weist das letzte Jahreszeugnis eine oder mehrere negative Noten auf, so kann man in diesem Gegenstand, beziehungsweise in diesen Gegenständen nach Ablauf eines Jahres, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses, zu einer Externistenprüfung antreten.

        Handelt es sich um den positiven Abschluss der 5. bis 8. Schulstufe der allgemein bildenden höheren Schule, so ist auch die Möglichkeit der Ablegung der Prüfung an einer Externistenprüfungskommission über den Lehrplan der Mittelschule bzw einer Prüfung zur Erlangung des Pflichtschulabschlusses gegeben.

        Wenden Sie sich für eine ausfürhliche Beratung an die Schulcluster-Leitung.